Ausbildung / Bewilligung
Die neue Tierschutzverordnung schreibt vor, dass eine Person pro Tierheim eine spezielle Ausbildung vorweisen muss.
Für Tierheime und Tierpensionen mit maximal 19 Betreuungsplätzen wird die Fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung verlangt.
Ziel der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung von Betreuungspersonal in kleinen Tierheimen muss die verantwortungsvolle und tiergerechte Haltung sowie die Gesunderhaltung der Tiere sein.
Am 02. April 2011 habe ich die Ausbildung, bei der SC-Akademie, mit Erfolg abgeschlossen.
Wir sind eine anerkannte und überprüfte Hundepension vom
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz des Kanton St. Gallen.
Im Untenstehenden Link auf Adressen von Tierheimen, Tierpensionen
Hunde + Katzen anklicken.
http://www.afgvs.sg.ch/home/tierschutz/tierarten.html
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